Alle Jahre wieder ...
Tipps zum Jahreswechsel!
(September 2020)
Das Corona-Jahr 2020 hat bereits eine Fülle von Sonder- und Hilfsmaßnahmen gebracht, zuletzt u.a. das Konjunkturstärkungsgesetz. Man sollte aber trotzdem nicht auf die „üblichen“ Überlegungen vergessen.
Aus Platz- und Kapazitätsgründen verweisen wir daher ausnahmsweise in erster Linie auf unser Klientenjournal vom September 2019 (auch auf Homepage nachzulesen) und wollen nur punktuell und schlagwortartig an einige Dinge erinnern:
- Bilanzierende Unternehmen müssen u.a. eine Inventur erstellen und Rückstellungen bilden. Dabei können einige wenige Bewertungsspielräume genutzt werden.
- Einnahmen-/Ausgaben-Rechner können das Ergebnis vielleicht durch das Zufluss-Abfluss-Prinzip beeinflussen.
- Die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter ist auf € 800,- erhöht worden.
- Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter gilt es unter Umständen den Gewinnfreibetrag auszunützen.
- Für Spenden, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen gilt das Abflussprinzip – also rechtzeitig zahlen!
- Die fünfjährige Antragsfrist für die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung 2015 endet mit Jahresende!
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