Blitz-Info Corona-Virus – Update Stand 29.6.2020 15:00 Uhr

(Juni 2020)

Umsatzsteuersatz 5 % ab 1.7.2020

Zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs,
soll zusätzlich zu den bisher getroffenen Maßnahmen, befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020, ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5% eingeführt werden. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, es wird aber Anfang Juli rückwirkend mit 01.07. in Geltung treten, weshalb man sich jetzt damit auseinandersetzen muss.

Leistungen:

Waren:

Der Plan der Regierung ist, dass die Preise für die Waren/Leistungen gleich bleiben und die Betriebe von dem höheren Deckungsbeitrag profitieren sollen.


Änderungen Registrierkassen 01.07.2020

Achtung: Der neue Steuersatz von 5 % muss in der Registrierkassa angelegt werden, es gibt dazu mehrere Möglichkeiten, z.B. gibt es ein Feld mit Satz Null oder Satz besonders, das man verwenden kann – bitte kontaktieren Sie Ihren Kassenhersteller, wie das bei Ihrer Kassa umzusetzen ist. Auf den herausgegebenen Belegen muss der neue Steuersatz von 5% ausgewiesen sein, falls das die Kassa (noch) nicht kann, darf man die Belege händisch oder mit einem Stempel korrigieren (z.B. „korrigierter Steuersatz 5%“)
Da der begünstigte Steuersatz nur sechs Monate gelten soll, ist es zulässig, die Registrierkassa NICHT umzustellen und die Belege anders (händisch, etc.) zu korrigieren. Details finden Sie auf der Homepage des BMF https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus.html


Investitionsprämie/degressive Abschreibung/Verlustrücktrag

Die Regierung plant eine Investitionsprämie in Höhe von sieben bzw. 14%, die für Investitionen ab 01.09. gelten soll. Vorgesehen sind auch eine degressive Abschreibungsmöglichkeit (das bedeutet, die Abschreibung wird nicht linear auf die Jahre verteilt, sondern man darf am Anfang mehr abschreiben und die AfA wird jedes Jahr kleiner) sowie die Möglichkeit, Verluste aus 2020 im Jahr 2019 und wahrscheinlich auch 2018 bereits steuermindernd geltend zu machen (Verlustrücktrag). Das ist alles noch nicht beschlossen, für eventuelle Planungen für die zweite Jahreshälfte aber wichtig.


Neustartbonus zur Einstellung von Mitarbeitern

Eine neue Förderung des AMS (gilt für Einstellungen zwischen 15.06.2020 und 30.06.2021) soll die Arbeitslosigkeit senken – nimmt ein Arbeitsloser einen Job an, in dem er weniger verdient als vor seiner Arbeitslosigkeit, so erhält er einen Teil der Differenz für maximal 28 Wochen ersetzt. Das gibt Dienstgebern die Möglichkeit, Leute für den Neustart nach Corona in Teilzeit anzustellen, solange noch keine volle Auslastung finanzierbar ist.



Nähere Info und Bedingungen unter https://www.ams.at/arbeitsuchende/karenz-und-wiedereinstieg/so-unterstuetzen-wir-ihren-wiedereinstieg/kombilohn-beihilfe


Härtefall-Fonds

Der Antrag für die Phase 3, Zeitraum 16.5. – 15.6.20, kann bereits gestellt werden.


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