Änderungen Kündigungsfristen ab 1.1.2021
Jetzt handeln!

(Juni 2020)

Die Rechte von Arbeiter/innen und Angestellten wurden mit 1.7.2018 in vielen Bereichen angeglichen. Davon betroffen sind mit Wirkung ab 1.1.2021 die Kündigungsfristen und -termine.
Nach der derzeitigen Rechtslage belaufen sich die Kündigungsfristen – abhängig von der jeweiligen anzuwendenden Regelung – zwischen eintägig bis hin zu mehrwöchig oder gar mehrmonatig. Auch die Kündigungstermine für Arbeiter/innen und Angestellte sind nicht einheitlich festgelegt.

Für die Arbeitgeberkündigung besteht ab 1.1.2021 auch im Bereich der Arbeiter/innen das Senioritätsprinzip, wonach sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Dienstdauer erhöht. Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen. Sie erhöht sich nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf zwei Monate, nach dem vollendeten fünften Dienstjahr auf drei, nach dem vollendeten 15. Dienstjahr auf vier und nach dem vollendeten 25. Dienstjahr auf fünf Monate. Kündigungstermin laut neuem Recht ist einheitlich für Arbeiter/innen und Angestellte das Quartalsende, wobei die Vereinbarung anderer Kündigungstermine (zum 15. oder zum Letzten des Kalendermonats) möglich ist.

Vereinbaren Sie bitte unbedingt im Dienstvertrag/Dienstzettel Kündigungstermine mit 15. und/oder Letzten des Kalendermonats!

Da es außerdem einige Ausnahmen gibt (Tourismus, Bau, etc.) ersuchen wir Sie, sich im Falle einer geplanten Kündigung mit uns in Verbindung zu setzen.


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