Förderung Pensionsvorsorge

(Mai 2000)

Die Angst vor der Pensionslücke und die von Ihnen angesprochenen, ab dem Jahr 2000 bestehenden Förderungen, bewirken , dass Pensionsvorsorge in aller Munde ist. Zu zwei bereits bisher bestandenen Möglichkeiten, nämlich der freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung und Beiträge an eine betriebliche Pensionskasse, gesellen sich nun Einzahlungen in Pensionsinvestmentfonds und Einzahlungen in eine Pensionszusatzversicherung. Die Förderung dieser Produkte besteht nun darin, dass für Einzahlungen bis 1000,- EUR eine Prämie von derzeit 3,5% also höchstens 482,- ATS gewährt wird. Die Prämie steht nur einmal und nicht bei mehreren Verträgen zu. Eine andere, auf lange Sicht sogar wichtigere Förderung ist die Steuerbefreiung der daraus resultierenden Erträge. Bei den Produkten bei denen Versicherungssteuer anfällt ist diese von 5% auf 2,5% reduziert. So betrachtet also eine überlegenswerte Sache, allerdings sollten unserer Meinung nach die Überlegungen auch durchaus kritisch sein. Man muss sich darüber im klaren sein, dass diese Produkte keine Sparprodukte, sondern reine Vorsorgeprodukte sind. Wenn man in der glücklichen Lage ist, über ein gehobenes Einkommen zu verfügen und bereits auch einiges angespart hat, wird man den Preis für Prämie und Steuerentlastung, nämlich, dass man nicht über sein angespartes Kapital frei verfügen kann, möglicherweise in Kauf nehmen. Die Auszahlung erfolgt nämlich ausschließlich in Form einer lebenslangen Rente ab dem gesetzlichen Pensionsalter. Sieht die persönliche Zukunftsplanung das Ansparen für eine Wohnung oder ein Haus vor oder will man einen Notgroschen für unerwartete Schicksalsschläge auf der hohen Kante haben, dann sind diese Produkte denkbar ungeeignet.

Gerade in der Ärzteschaft, die großteils mit der Wohlfahrtsfondpension beglückt ist, also in weiten Kreisen über eine Zusatzpension verfügt, sollte man unserer Meinung nach sehr genau die sich durch die Förderung ergebenden Vorteile ins Verhältnis zu den Nachteilen setzen. Besonders sorgfältig muss man sich, abhängig vom in Erwägung gezogenem Produkt, über den Fall eines unerwarteten vorzeitigen Ablebens des Pensionseinzahlers informieren. Das eingezahlte Kapital verfällt nämlich im schlimmsten Fall, bzw. enden Renten an hinterbliebene Waisen mit deren 27. Lebensjahr. In solchen traurigen Fällen, vor denen niemand gefeit ist, kann einiges an Familiensilber verloren gehen und von Vorsorge kann keine Rede mehr sein.

Weiters sollte man bedenken, dass man eine sehr lange Bindung eingeht und man, speziell bei der Pensionszusatzversicherung nicht mehr das Institut wechseln kann, auch wenn man vielleicht längst nicht zufrieden ist.

In jedem Fall wollen Zweck und Ziel der Vorsorge genau definiert und davon ausgehend die Für und Wider genau abgewogen werden. Wenn Sie nicht zu 100% davon überzeugt sind das Richtige zu tun, sollten Sie auch nicht abschließen.


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