Steuerfreie COVID-Bonuszahlungen 2020

(Juni 2020)

Erfreulicherweise wurden mit dem 3. COVID-19-Gesetz Zulagen und Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Krise zusätzliche Leistungen erbracht haben, im Kalenderjahr 2020 bis EUR 3.000,- steuerfrei (und SV-frei) gestellt.

Nunmehr hat das BMF bestätigt, dass diese Zulagen und Bonuszahlungen nicht nur in Form eines Geldbetrages, sondern auch in Form von Gutscheinen erfolgen können ohne die Steuerfreiheit gefährden.

Die gesetzliche Formulierung ist sehr vage – es muss sich um Bonuszahlungen für außergewöhnliche Leistungen von Mitarbeitern in Bereichen, die das System während der Coronakrise (wer kann dieses Wort noch hören?) aufrechterhalten, handeln.

Da man nicht davon ausgehen kann, dass jetzt in einem Anfall von Großzügigkeit jede Prämie in 2020 begünstigt ist und wir nicht wollen, dass Sie bei Prüfungen in zwei oder drei Jahren Nachzahlungen haben, raten wir Ihnen einen nachvollziehbaren Zusammenhang zwischen der Belohnung und der Coronakrise herzustellen und zu dokumentieren.


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