Blitz-Info Corona-Virus – Update Stand 28.5.2020 17:00 Uhr
(Mai 2020)
- Härtefall-Fonds Phase 2
- Kurzarbeit
Verbesserungen beim Härtefall-Fonds Phase 2:
- Seit 16.05.2020 sind Anträge für den Zeitraum 16.04.2020 bis 15.05.2020 möglich.
- Anträge für den Zeitraum 16.03.2020 bis 15.04.2020 können weiterhin gestellt werden.
- Die Mindestauszahlung beträgt nun EUR 500,- pro Monat.
- Zusätzlich gibt es einen Comeback-Bonus von EUR 500,- pro Monat.
- Die Förderung beträgt daher mindestens EUR 1.000,- pro Monat.
- Innerhalb von neun Monaten (16.3. – 15.12.) werden jetzt sechs Monate (bisher konnte man nur für drei Monate beantragen) gefördert.
- Förderbeträge aus dem Härtefall-Fonds werden beim Fixkostenzuschuss jetzt doch nicht angerechnet!
Kurzarbeit:
- Ab 01.06.2020 müssen Erst-Anträge auf Kurzarbeit VOR Beginn der Kurzarbeit eingebracht werden.
- Die Verlängerung einer bereits bewilligten Kurzarbeit kann schon beantragt werden.
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