Blitz-Info Corona-Virus – Update Stand 15.5.2020 12:00 Uhr - 500 Mio-Paket für Gastronomie

(Mai 2020)

Und für alle „Nicht-Wirte“ ist auch noch was dabei (siehe „umsatzfördernde Maßnahmen“)
Der diesbezügliche Gesetzesentwurf liegt nun vor, die Gesetzeswerdung bleibt natürlich wie immer abzuwarten. Trotzdem wollen wir nachstehend die Eckpunkte vorstellen:
Umsatz- und Verbrauchssteuern:
Im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 offen abgegebene nichtalkoholische Getränke unterliegen nun der 10%-igen Umsatzsteuer.
Die oft kritisierte Schaumweinsteuer wird mit 1. Juli 2020 endgültig (wieder) abgeschafft.
Pauschale Gewinnermittlung:
Diesbezüglich ist vermutlich eine kleine Auffrischung notwendig: Bisher konnten Betriebe des Gastgewerbes mit einem Umsatz von max. € 225.000,- gewisse Betriebsausgaben pauschal absetzen, und zwar:


Folgende Änderungen sind nunmehr geplant:


Zusätzlich ist für „Dorfwirtshäuser“ als Regionalförderung die Erhöhung des %-satzes für das Mobilitätspauschale auf 6% (in Gemeinden bis 5.000 Einwohner) bzw. 4% (in Gemeinden bis 10.000 Einwohner) geplant.
Da gerade die Landgastronomie oft auf Aushilfskräfte angewiesen ist, soll bei der diesbezüglichen Regelung für Aushilfskräfte, die bereits in einem anderen voll sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnis stehen, bis Ende des Jahres die 18-Tage-Beschränkung entfallen.

Weiter sind folgende – hoffentlich – umsatzfördernde Maßnahmen geplant:
Ab 1. Juli (bis 31. Dezember) sollen sogenannte Geschäftsessen („Bewirtungsspesen“) zu 75% (dzt. 50%) absetzbar sein.
Die (seit ewigen Zeiten unveränderte) Grenze hinsichtlich der Steuerfreiheit von dem Personal zur Verfügung gestellten Essensgutscheinen zur Einlösung in der Gastronomie soll ab 1. Juli von € 4,40 auf € 8,- pro Arbeitstag angehoben werden. Die Grenze für Lebensmittelgutscheine soll ebenfalls ab 1. Juli von € 1,10 auf € 2,- erhöht werden.


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