Blitz-Info Corona-Virus – Update Stand 13.5.2020 13:00 Uhr - Fixkostenzuschüsse im Rahmen des Corona-Hilfsfonds

(Mai 2020)

Lang ersehnt und noch immer nicht zu beantragen - hoffentlich droht dem Fixkostenzuschuss nicht das bürokratische Schicksal anderer „Hilfsmaßnahmen“. Zweimal wurde die Möglichkeit zur Registrierung bereits verschoben, am 20.05.2020 soll es aber wirklich soweit sein. Diesmal nicht bei der WKO, sondern über FinanzOnline.

Immerhin erfolgt die Auszahlung nicht erst im nächsten Jahr, sondern in 3 Tranchen angeblich ab Anfang Juni, wie das gehen soll, weiß derzeit niemand.

Was muss erfüllt sein?

Verpflichtungen:

Höhe des Zuschusses:
Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall des Unternehmens, wenn diese binnen 3 Monaten 2.000,- Euro übersteigen, zahlt der Bund:

Bemessungsgrundlage sind die Fixkosten und Umsatzausfälle ab dem 16. März 2020 bis zum Ende der Covid Maßnahmen, längstens bis 15. September 2020.
Daneben wird die Entwertung des Lagers bei saisonalen oder verderblichen Waren ersetzt. Falls Sie davon betroffen sind, erstellen Sie also darüber eine Inventur.

In der 2. Tranche darf man einen Unternehmerlohn von max. € 2.000,- ansetzen.


Wermutstropfen:

Bisherige Unterstützungen, also z.B. aus dem Härtefall- Fonds (Phase 1 und 2) werden gegengerechnet!


Inhalt des Antrages:


Leider gibt es noch kein Muster des Antragsformulares, so dass eine genaue Vorbereitung noch nicht möglich ist.

Auszahlung:

Die Auszahlung erfolgt in 3 Tranchen. Das erste Drittel ist ab 20. Mai zu beantragen.
Die nächsten Termine der Antragstellung sind 19. August und 19. November.


Ein offenes Wort:

Ein Anruf im Finanzministerium hat ergeben, dass die Richtlinie für den Fixkostenzuschuss noch gar nicht fertig ist. Begriffe wie „gesundes Unternehmen“ und vieles andere ist noch nicht definiert. Die obigen Ausführungen sind heutiger Wissensstand, werden aber sicher noch eine Änderung erfahren.


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