Blitz-Info Corona-Virus – Update Stand 4.5.2020 18:00 Uhr

(Mai 2020)


- Achtung: Vermehrte Kontrollen durch Finanzpolizei bei Covid-19-Kurzarbeit
- Steuerfreie COVID-Bonuszahlungen in 2020


Kontrollen durch Finanzpolizei
Wir wollen Sie darauf vorbereiten, dass die Finanzpolizei vermehrt Prüfungen bei Unternehmen durchführt, die Kurzarbeit beantragt haben.

Das ist natürlich vom Standpunkt des Steuerzahlers richtig, weil niemand für schwarze Schafe zahlen will, andererseits hat man aber leider das Gefühl, alle Unternehmer stehen grundsätzlich unter Generalverdacht.

Bitte beachten Sie:



Steuerfreie COVID-Bonuszahlungen in 2020
Erfreulicherweise wurden mit dem 3.COVID-19-Gesetz Zulagen und Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Krise zusätzlich geleistet werden, im Kalenderjahr 2020 bis EUR 3.000.- steuerfrei (und SV-frei) gestellt.

Nunmehr hat das BMF bestätigt, dass diese Zulagen und Bonuszahlungen nicht nur als Bargeld, sondern auch in Form von Gutscheinen erfolgen können und die Steuerfreiheit nicht gefährdet ist.

Die gesetzliche Formulierung ist sehr vage – es muss sich um Bonuszahlungen für außergewöhnliche Leistungen von Mitarbeitern in Bereichen, die das System während der Coronakrise aufrechterhalten (wer kann dieses Wort noch hören?) handeln.

Da man nicht davon ausgehen kann, dass jetzt in einem Anfall von Großzügigkeit jede Prämie in 2020 begünstigt ist und wir nicht wollen, dass Sie bei Prüfungen in zwei oder drei Jahren Nachzahlungen haben, raten wir Ihnen einen nachvollziehbaren Zusammenhang zwischen der Belohnung und der Coronakrise herzustellen und zu dokumentieren.


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