Blitz-Info Corona-Virus – Update Stand 7.4.2020 12:00 Uhr

(April 2020)

Aktuelle Entwicklung
Erfreulicherweise konnten – nachdem die Maßnahmen offenbar die erhoffte Wirkung zeigen – von der Regierung für nächste Woche gewisse Erleichterungen und somit der Beginn der Rückkehr zur Normalität in Aussicht gestellt werden. So sollen ab 14. April (= Dienstag nach Ostern) einzelne Geschäfte (im Wesentlichen solche mit einer Größe bis 400m²) geöffnet werden dürfen, was vermutlich auch einen entsprechenden Personalbedarf (und damit auch Planung) mit sich bringt.
Auch wenn derzeit zahlreiche Erleichterungen gelten – die Verpflichtung zur Anmeldung bei der ÖGK vor Arbeitsantritt gilt auch weiterhin! Da unser Büro, wie angekündigt, am Karfreitag nicht besetzt ist, ersuchen wir Sie uns allfällige Anmeldungen mittels Anmeldeformular bis spätestens Donnerstagmittag bekanntzugeben. Andernfalls haben Sie noch die Möglichkeit eine Vor-Ort-Anmeldung (telefonisch unter 05 0766-1460 oder per Fax unter 05 0766-1461) vorzunehmen. Das diesbezügliche Formular finden Sie auf unserer Homepage.

Überblick und Zusammenfassung
der wichtigsten Corona Hilfsmaßnahmen des Bundes
Jede Hilfsmaßnahme ist zu begrüßen. Mittlerweile ist es aber nicht leicht den Überblick zu bewahren. Dem wollen wir nun abhelfen. Die Informationen sind bewusst zusammenfassend und sollen genauere Ausführungen auf wko.at und auf bmf.gv.at nicht ersetzen.

Antragstellung/Registrierung
Corona KurzarbeitLäuft
Der Härtefallfonds
Phase 1Läuft
Phase 2Ab 16.4.2020
Der Corona Hilfsfonds
GarantienAb 8.4.2020
ZuschüsseRegistrierung von 15.4.2020 bis 31.12.2020
Nach Ende des Wirtschaftsjahres bis 31.8.2021

Corona Kurzarbeit:
Nach den Anfangsschwierigkeiten läuft die Antragstellung mittlerweile sehr gut. Wir können Ihnen die administrative Arbeit weitgehend abnehmen.
Beachten Sie aber, dass die Personalkosten vorfinanziert werden müssen und die Kurzarbeitsentschädigung wahrscheinlich erst nach ca. 6 Wochen eintreffen werden.
Vom Finanzministerium wurde eine Lösung mit dem Bankensektor gefunden. Wenn Sie die AMS-Bewilligungsbestätigung den Banken vorlegen, wird diese als Sicherheit für Betriebsmittelkredite akzeptiert. Die Tilgung erfolgt dann aus der vom AMS bezahlten Kurzarbeitsentschädigung.

Der Härtefallfonds:

Konkret wird mit einem Zuschuss von max. 2.000,- Euro pro Monat über max. drei Monate der Verdienstentgang – gesamt bis zu 6.000,- Euro – abgefedert. Der erste Betrachtungszeitraum für den Verdienstentgang wird der erste Monat der Corona-Krise, von 16.3. bis 15.4. sein. Der Förderzuschuss aus Phase 1 wird in Phase 2 angerechnet.
Da der Verdienstentgang für den ersten „Coronamonat“ (16.3.2020 bis 15.4.2020) zählt, muss der Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr vor der Antragstellung auch festgestellt werden. Wir helfen Ihnen natürlich gerne dabei.

Der Corona Hilfs-Fonds:
Der Corona Hilfs Fonds wird von der neugegründeten COFAG – Covid-19 Finanzierungsagentur und Ihrer Hausbank abgewickelt. Er soll dazu dienen jenen Unternehmen rasch finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, die unter den Maßnahmen der Coronakrise leiden.



Beachten Sie auch Förderungen der Länder.
In Wien ist der Topf für Förderungen von home office zwar leer, aber gerüchteweise soll er wieder gefüllt werden. www.wirtschaftsagentur.at

Niederösterreich hat unter diesem Link Informationen https://www.wko.at/service/noe/Existenzsicherung.html


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