„Fit mach mit“ – Fitnesscenter ist kein Sachbezug

(Mai 2000)

Im ? 3 EStG (Steuerbefreiungen) ist u.a. vorgesehen, dass der geldwerte Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen zur Verfügung stellt, steuerfrei ist. Diese Einrichtungen (wozu auch ein Fitnesscenter gehört) können auch angemietet sein. Handelt nun der Dienstgeber eine Pauschale aus und bezahlt diese, sodass jeder seiner Mitarbeiter dieses kostenlos benützen kann, ist hierfür kein Sachbezug anzusetzen, d.h. für diese Annehmlichkeit zahlt der Mitarbeiter keine Steuer.


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