Blitz-Info Corona-Virus – Update Stand 18.3.2020 12:00 Uhr
(März 2020)
- Überbrückungsfinanzierungen für EPU/KMU (außer Tourismus)
- Unterstützung für Tourismusbetriebe
- WK Wien + Stadt Wien: Sonderförderung aus dem Notlagenfonds
- WK NÖ: Sonderförderung
Überbrückungsfinanzierungen für EPU/KMU (außer Tourismus)
Stand: 18.03.2020: 12:00 Uhr
Für Liquiditätsengpässe, die durch Umsatzausfälle aufgrund der Corona-Virus-Krise entstanden sind, bietet das aws (Austria Wirtschaftsservice) Garantien für Überbrückungsfinanzierungen an.
Die Eckpunkte:
- Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter*innen, max. € 50 Mio Umsatz oder € 43 Mio Bilanzsumme aller Branchen (außer Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft).
- Durch die Garantie werden 80% des Überbrückungskredites besichert.
- Laufzeit der Überbrückungsfinanzierung beträgt max. fünf Jahre.
- Einreichung erfolgt über die finanzierende Hausbank, das aws entscheidet über die Vergabe der Haftung.
- Es werden keine Bearbeitungs- und Garantieentgelte verrechnet.
- Keine Planungsrechnungen oder Businesspläne erforderlich.
- Keine Kreditsicherheiten erforderlich.
- Garantien sind auch für die Stundung von bestehenden Kreditlinien verwendbar.
- Beschleunigtes Verfahren, das eine umgehende Garantiezusage ermöglicht.
- Eine bloße Umschuldung wird nicht gefördert.
- Nicht gefördert werden Unternehmen, die einen Reorganisationsbedarf aufweisen oder wenn ein Insolvenzverfahren zu eröffnen wäre.
Nähere Informationen unter https://www.aws.at/aws-ueberbrueckungsgarantien/?ref=topnews
Unterstützung für Tourismusbetriebe
Stand: 18.03.2020: 12:00 Uhr
Abgewickelt wird die Unterstützung für Tourismusbetriebe von der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (www.oeht.at).
Die Eckpunkte:
- Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
- Haftung von 80% für Überbrückungsfinanzierungen.
- Laufzeit von drei Jahren.
- Max. Haftungssumme beträgt € 400.000,-.
- Es fallen keine Bearbeitungsgebühren und Haftungsprovisionen an.
- Keine Sicherheiten für die ÖHT-Haftung notwendig.
- Antragstellung kann nur nach Abstimmung gemeinsam mit der Hausbank erfolgen.
Nähere Informationen unter https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/
WK Wien + Stadt Wien: Sonderförderung aus dem Notlagenfonds
Stand: 18.03.2020: 12:00 Uhr
Mit dieser Sonderförderung sollen WK Wien-Mitglieder, die durch die Corona-Virus-Krise in ihrer Geschäftstätigkeit erheblich beeinträchtigt sind, bei der Bestreitung ihrer laufenden Ausgaben unterstützt werden.
Die Eckpunkte:
- Ausschließlich Mitglieder der WK Wien können diese Sonderförderung beantragen.
- Gewerbeberechtigung muss seit mind. zwei Jahre aufrecht sein.
- Max. zehn unselbständig Beschäftigte (Vollzeitäquivalente).
- Es muss eine wirtschaftliche Notlage aufgrund der Corona-Virus Pandemie vorliegen. Diese ist gegeben, wenn der monatliche Umsatz um mind. 50% zurückgegangen ist.
- Der Umsatzrückgang muss im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.07.2020 stattgefunden haben.
- Einreichungen sind im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.12.2020 möglich.
- Gewährt wird ein nicht rückzahlbarer Mietzuschuss in der Höhe von € 100,- bis € 1.000,- monatlich.
- Der maximale Förderzeitraum ist auf fünf Monate begrenzt.
- Die Entscheidung erfolgt nach dem „first come first served“ Prinzip.
- Anträge erst ab 01.04.2020 stellen, da Umsatzrückgänge für den gesamten März nachgewiesen werden müssen.
Nähere Informationen unter https://www.wko.at/service/w/corona-hilfe-wiener-kleinbetriebe.html
WK NÖ: Sonderförderung
Stand: 18.03.2020: 12:00 Uhr
Mit dieser Sonderförderung sollen WK Niederösterreich-Mitglieder, die durch die Corona-Virus-Krise in ihrer Geschäftstätigkeit erheblich beeinträchtigt sind, bei der Bestreitung ihrer laufenden Ausgaben unterstützt werden.
Die Eckpunkte:
- Ausschließlich Mitglieder der WK NÖ können diese Sonderförderung beantragen.
- Gewerbeberechtigung muss seit mind. zwei Jahre aufrecht sein.
- Max. zehn unselbständig Beschäftigte (Vollzeitäquivalente).
- Es muss eine wirtschaftliche Notlage aufgrund der Corona-Virus Pandemie vorliegen. Einreichungen sind im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.12.2020 möglich.
- Abhängig von Umsatzrückgang und Branchenzugehörigkeit einmaliger Existenzsicherungszuschuss von bis zu € 5.000 pro Unternehmen.
- Anträge erst ab 01.04.2020 stellen, da Umsatzrückgänge für den gesamten März nachgewiesen werden müssen.
Nähere Informationen unter https://www.wko.at/service/noe/Existenzsicherung.html
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