Blitz-Info Corona-Virus - Top Aktuell: Stand 13.03.2020, 12 Uhr

(März 2020)

Information über Möglichkeiten, den wirtschaftlichen Nachteil des Coronavirus abzuschwächen

Bei absehbaren Umsatz- und Gewinnrückgängen können beim Finanzamt Herabsetzungen für ESt- und KöSt-Vorauszahlungen beantragt werden. Auch die SVS kann entsprechend herabgesetzt werden.

Kurzarbeit: Derzeit ist die Kurzarbeit mit einer Antragsfrist von sechs Wochen zu beantragen. Es ist angedacht, eine kürzere Antragsfrist einzuführen. Es muss aber gesagt werden, dass nach den jetzigen gesetzlichen Bestimmungen die Kurzarbeit für Klein- und Mittelbetriebe wenig geeignet ist.

Um bei Umsatzeinbußen und Auftragsrückgängen die Personalkosten zu beschränken, ist die Vereinbarung von Urlaub, der Abbau von Zeitguthaben und von Überstunden anzuraten.

Bei schweren Fällen gibt es folgende Möglichkeiten:

Hilfsmaßahmen für vom Coronavirus betroffene Tourismusbetriebe und KMUs sind vorgesehen:


Bei der WKO wurde ein Coronavirus Infopoint eingerichtet: Tel.: +43 (0)590900 4352 oder infopoint_Coronavirus@wko.at

Link zu WKO

Wir halten Sie auf dem Laufenden, da von der Regierung noch weitere Maßnahmen angekündigt wurden.

Bleiben Sie gesund!


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