Blitz-Info Corona-Virus - Top Aktuell: Stand 13.03.2020, 12 Uhr
(März 2020)
Information über Möglichkeiten, den wirtschaftlichen Nachteil des Coronavirus abzuschwächen
Bei absehbaren Umsatz- und Gewinnrückgängen können beim Finanzamt Herabsetzungen für ESt- und KöSt-Vorauszahlungen beantragt werden. Auch die SVS kann entsprechend herabgesetzt werden.
Kurzarbeit: Derzeit ist die Kurzarbeit mit einer Antragsfrist von sechs Wochen zu beantragen. Es ist angedacht, eine kürzere Antragsfrist einzuführen. Es muss aber gesagt werden, dass nach den jetzigen gesetzlichen Bestimmungen die Kurzarbeit für Klein- und Mittelbetriebe wenig geeignet ist.
Um bei Umsatzeinbußen und Auftragsrückgängen die Personalkosten zu beschränken, ist die Vereinbarung von Urlaub, der Abbau von Zeitguthaben und von Überstunden anzuraten.
Bei schweren Fällen gibt es folgende Möglichkeiten:
- Herabsetzung der Arbeitsstunden von z.B. 38,5 auf 20 Wochenstunden. Diese Vereinbarung kann allerdings nur einvernehmlich getroffen werden.
- Ein weiterer Schritt in Ausnahmefällen ist die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses mit einer Wiedereinstellungsvereinbarung. Unserer Information nach besteht bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses das sofortige Recht auf Arbeitslosenunterstützung. Bei dieser Lösung bleiben die Ansprüche des unterbrochenen Dienstverhältnisses je nach Kollektivvertrag und Vereinbarung aufrecht.
- In manchen Fällen wird es zielführend sein, einzelne Dienstnehmer geringfügig angemeldet zu lassen. Im Normalfall ist dazu eine Unterbrechung des Dienstverhältnisses notwendig, die wohl angesichts der ernsten Lage jetzt nicht zur Anwendung kommen sollte.
- Es wurde angekündigt, dass Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten für Kinder unter 14 Jahren für bis zu drei Wochen eine bezahlte „Sonderbetreuungszeit“ in Anspruch nehmen können. Diese Maßnahme bedarf aber einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Laut Regierungssprecher sollen dem Arbeitgeber 30% der Lohnkosten ersetzt werden.
Hilfsmaßahmen für vom Coronavirus betroffene Tourismusbetriebe und KMUs sind vorgesehen:
- Antragstellung für Tourismusbetriebe sind ab sofort unter www.oeht.at zu stellen. Es handelt sich dabei um Überbrückungsfinanzierungen und Haftungsrahmen.
- Gewerbliche und industrielle KMUs (außer Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) können beim aws Überbrückungsfinanzierungen beantragen (https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/). Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Hausbank.
Bei der WKO wurde ein Coronavirus Infopoint eingerichtet: Tel.: +43 (0)590900 4352 oder infopoint_Coronavirus@wko.at
Link zu WKO
Wir halten Sie auf dem Laufenden, da von der Regierung noch weitere Maßnahmen angekündigt wurden.
Bleiben Sie gesund!
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