Böse Überraschung für Festveranstalter

(März 2020)

Wer ein Fest plant, ist meist voller Vorfreude und möchte den Gästen eine schöne Feier bieten, sei es ein Vereinsfest, ein Matura-/Sommerball oder ähnliches. Wenn es ein größeres Fest werden soll, wird auch oft Personal benötigt, Servierkräfte oder vielleicht Barkeeper.

Die OrganisatorInnen von solchen Festen sollten bei aller Euphorie nicht auf die Rechtslage vergessen und beachten, dass Personal bei der Gesundheitskasse angemeldet werden muss und für die Beschäftigten neben den Löhnen auch Abgaben bezahlt werden müssen – nur weil es ein einmaliges Fest ist, heißt das nicht, dass man keine Vorschriften beachten muss!

Immer dann, wenn jemand nur seine Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellt, vorhandene Betriebsmittel verwendet (also das Besteck, Gläser, Getränke bzw. Essen nur kocht/serviert) und dabei an Arbeitszeit und -ort gebunden ist, sowie Weisungen zu befolgen hat und persönlich zum Dienst erscheinen muss, handelt es sich um ein Dienstverhältnis, das meldepflichtig ist!

Diese böse Überraschung ereilte auch Maturanten eines Maturaballs, die es zu Ballbeginn statt einer schönen Eröffnung mit Beamten der Finanzpolizei zu tun bekamen – neben der Nachzahlung der Beiträge kann es hier zu empfindlichen Strafen von mehreren Tausend Euro kommen.


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