GmbH: GSVG-Beiträge nun auch von Ausschüttungen?

(März 2020)

Es ist bekannt, dass die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) die Einkommensteuerdaten von den Finanzämtern übermittelt bekommt, wenn Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielt werden. Denn diese Daten werden bei bestehender Pflicht zur gewerblichen Sozialversicherung (GSVG) von der SVS zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen.

Im Rahmen dieser Übermittlung ist nun neu, dass zusätzlich eine Meldung über Ausschüttungen erstattet wird.

Erhält ein GSVG-pflichtiger Gesellschafter-Geschäftsführer aus seiner GmbH eine Ausschüttung, dann wird dies der SVS ebenfalls gemeldet und zwar rückwirkend für Ausschüttungen seit 1.1.2019! Die dazu nötigen Daten erhält das Finanzamt über die im Zuge einer Ausschüttung abzugebende KESt-Anmeldung.

Da die Verordnung aber erst mit 1. Juli 2020 in Kraft tritt ist noch unklar, wie mit Ausschüttungen im Zeitraum 01.01.2019 bis 30.06.2020 umgegangen wird!


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