Geringwertige Wirtschaftsgüter: Auch Dienstnehmer profitieren davon!

(März 2020)

Bekanntlich wurde die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von

400,- auf 800,- €


ab dem Jahr 2020 erhöht. Das gilt für Unternehmen, aber natürlich auch für Dienstnehmer.

Benötigt man als Dienstnehmer also berufliche Hilfsmittel, wie z.B. einen Laptop, so musste man bei einem Preis von beispielsweise 600,- € die Anschaffungskosten im Wege der Abschreibung (AfA) geltend machen.

Ab 2020 ist diese Anschaffung, da unter 800,- €, sofort abzusetzen. In den meisten Fällen wird man aber, so wie bisher, einen Privatanteil ausscheiden müssen.


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