Und immer wieder Firmenautos! Sachbezug KFZ im Unternehmen ab 2020 & Benützungsvereinbarung!

(Dezember 2019)

Die Höhe der Sachbezüge, die für eine Privatnutzung eines Firmen-KFZ angesetzt werden müssen, richtet sich nach dem CO2-Ausstoß.

Hier kommt es in der Folge des Dieselskandals zu einer Änderung der Berechnung, es werden die neuen „WLTP“ Werte (neues Messverfahren) für die Ermittlung des CO2-Ausstoßes zugrunde gelegt.

Konkret gelten die neuen Werte für alle KFZ, die ab 1.4.2020 erstmals zugelassen werden, für alle anderen KFZ gilt die alte Tabelle. Den WLTP Wert findet man im Zulassungsschein des KFZ.

Auch die Berechnung der NOVA (diese ab 01.01.2020) und die Berechnung der Versicherungssteuer (ab 01.10.2020) werden sich ändern, generell werden dadurch einige Autos teurer, manche aber auch billiger in der Anschaffung bzw. der laufenden Versicherung.

Als Erinnerung: Für KFZ OHNE CO2- Ausstoß (also reine Elektro-KFZ) muss kein Sachbezug gerechnet werden. Das gilt nicht nur für Autos, sondern auch für E-Bikes, E-Vespas und E-Scooter.

Benützungsvereinbarung Firmenwagen

Benützt ein Arbeitnehmer ein Firmenauto nicht für Privatfahrten, ist dieser Umstand grundsätzlich durch ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch glaubhaft zu machen. Der Besitz eines privaten Kraftfahrzeuges des Arbeitnehmers bringt nicht auch automatisch den Ausschluss der Privatnutzung eines von ihm dienstlich genutzten firmeneigenen Kraftfahrzeuges mit sich. Nur im Falle eines vom Arbeitgeber ausgesprochenen, ernstgemeinten und überprüften Verbots von Privatfahrten ist kein Sachbezug anzusetzen.

Da dieses Thema in den letzten Jahren vermehrt zu Problemen bei Lohnabgabenprüfungen führt (sogar bei Autos, die hinten für Werkzeugtransporte gedacht sind), empfehlen wir Ihnen, eine Benützungsvereinbarung zu den Firmenwagen abzuschließen, in der konkret steht, dass die Autos am Abend bei der Firma abzustellen, die Schlüssel/Papiere abzugeben sind usw. – passend nach den Gegebenheiten in Ihrer Firma. Diese Vereinbarung muss dann auch tatsächlich gelebt werden! Wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung einer solchen Vereinbarung.


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