Änderungen bei der Umsatzsteuer ab 01.01.2020 - Innergemeinschaftliche Lieferungen, „Sorgfaltspflichten-Umsatzsteuerverordnung“ & Airbnb!

(Dezember 2019)

Die wahrscheinlich wichtigste (und somit gefährlichste) umsatzsteuerliche Änderung betrifft die innergemeinschaftlichen Lieferungen:

Diese sind ab Jänner nur mehr dann steuerfrei, wenn neben den bisherigen Voraussetzungen zusätzlich



Achtung: Die Frist zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung beträgt nur 30 Tage!

Die Regelungen rund um die Reihengeschäfte werden vereinheitlicht, wobei sich bis auf eine Ausnahme die österreichische Meinung durchgesetzt hat. In diesem Zusammenhang wiederholen wir unsere Empfehlung bzw. unser Ersuchen: Ein Reihengeschäft liegt immer dann vor, wenn die Ware einen anderen Weg als die Rechnung nimmt.
Da diesbezüglich die Regelungen sehr komplex sind und leicht etwas passieren kann ersuchen bzw. raten wir Ihnen uns schon vor Rechnungsausstellung zu kontaktieren.

Falsche Beurteilungen können „ordentlich ins Geld gehen“! Korrekturen sind nicht immer möglich und – wenn doch – aufwendig. Außerdem können wir das Vorliegen eines Reihengeschäftes ohne Hinweis u.U. gar nicht erkennen, und es ist in solchen Fällen meist eine Zusammenfassende Meldung zu erstellen. Möglicherweise ist zur korrekten Abwicklung auch eine Registrierung in einem anderen Staat erforderlich!

Achtung: Online-Buchungsplattformen sind ab 2020 (Details regelt die „Sorgfaltspflichten-Umsatzsteuerverordnung“(!) – Unwort des Jahres?) zur Aufzeichnung und elektronischen Übermittlung von steuerlich relevanten Informationen verpflichtet (kombiniert mit entsprechenden Haftungsbestimmungen). Dies betrifft neben dem Versandhandel auch z.B. die Vermittlung von Beherbergungsumsätzen (Airbnb!).

Weiters gibt es gänzlich neue Bestimmungen zu den sog. Konsignationslagern. Hinsichtlich der Beförderungsnachweise nach EU-Recht ist eine neue „Vermutungsregel“ eingeführt worden. Die bisherigen Regelungen gelten aber weiter!

Der Vollständigkeit halber seien noch zwei erfreuliche Änderungen erwähnt, nämlich




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