Neue Betriebsausgabenpauschalierung für Kleinunternehmer ab 2020 - Mehrere Möglichkeiten Steuern zu sparen! Welche ist die beste für mich?

(Dezember 2019)

Im Rahmen der Gewinnermittlung mittels Einnahmen/AusgabenRechnung gibt es bereits die Möglichkeit die Betriebsausgaben mit 6% bzw 12% pauschal zu ermitteln. Daneben kann man noch die tatsächlichen Ausgaben für Pflichtversicherungen, Waren, Löhne und Fremdleistungen absetzen.

Ab 2020 gibt es eine weitere Möglichkeit der Pauschalierung. Nutzen können diese neue Form der Pauschalierung Unternehmen, deren Nettoumsatz maximal € 35.000,- beträgt. Die Höhe der pauschalen Betriebsausgaben klingt verlockend.

Daneben sind allerdings nur mehr die Pflichtversicherungsbeiträge in tatsächlicher Höhe abzusetzen.

Ob daher diese neue Pauschalierung ein Vorteil ist, wird man also, so wie bisher, mit einer Vergleichsrechnung feststellen müssen. Wir können uns vorstellen, dass bei gelegentlicher, z.B. IT-Beratung, also einer Tätigkeit, bei der man kaum Betriebsausgaben hat, diese Methode günstig ist. Bei einer Handelstätigkeit erscheinen aber selbst die 45% knapp.

Wir raten daher unbedingt alle Belege im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit aufzuheben, schon um für sich selbst einen Überblick zu haben.

Achtung: Gilt nicht für Gesellschafter-Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Stiftungsvorstände!


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