Elektronische Zustellung durch Bundesbehörden!
(Dezember 2019)
Wie schon berichtet, müssen Unternehmen bis 1.1.2020 die Voraussetzungen geschaffen haben, Schriftstücke von Bundesbehörden elektronisch empfangen zu können.
Folgende Schritte müssen dafür gesetzt werden:
- Handysignatur aktivieren
- Unternehmen am Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) registrieren
- Im Unternehmensserviceportal einem Benutzer das Recht erteilen, die elektron. Schriftstücke abholen zu können
- Registrierung zur elektron. Zustellung: E-Mail-Adresse im Unternehmensserviceportal hinterlegen
- Überprüfung der Einstellungen beim Service „MeinPostkorb“ im Unternehmensserviceportal
       Zurück