Elektronische Zustellung durch Bundesbehörden!

(Dezember 2019)

Wie schon berichtet, müssen Unternehmen bis 1.1.2020 die Voraussetzungen geschaffen haben, Schriftstücke von Bundesbehörden elektronisch empfangen zu können.

Folgende Schritte müssen dafür gesetzt werden:



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