Umsatzsteuer: Achtung bei Dreiecks- und Reihengeschäften!

(September 2019)

Immer wenn die Ware einen anderen Weg als die Rechnung nimmt und zwei oder mehr Staaten beteiligt sind (Beispiel: Ö kauft in D und verkauft weiter nach CZ, die Ware wird direkt von D nach CZ geliefert) ist große Vorsicht geboten! In solchen Fällen ist zwischen „bewegter“ und „ruhender“ Lieferung zu unterscheiden – danach bestimmen sich der Ort der Lieferung und die weiteren Rechtsfolgen. Ebenfalls spielt eine Rolle, wie, durch wen und in welchem Auftrag die Ware transportiert wird.

Allzu leicht kann z.B. eine dann in weiterer Folge nicht abziehbare Erwerbsteuer oder andere Steuerpflicht entstehen, die Rechnung falsch ausgestellt oder die ZM falsch ausgefüllt werden. Sind die Rechnungen nicht korrekt ausgestellt können wir solche Vorgänge oft gar nicht erkennen! Daher bitte in solchen Fällen vorher, lieber „einmal zu oft“, erkundigen – wir stehen mit Rat & Tat zur Verfügung.


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