Heureka! Ärzte dürfen Ärzte anstellen

(September 2019)

Ärzte mit einer Kassenordination dürfen ab 01.10.19 Kollegen bzw. Kolleginnen desselben Fachs anstellen und damit u.a. auch die Ordinationszeiten ausweiten. Eine Einzelordination darf maximal einen Vollzeitarzt anstellen, eine Gruppenpraxis maximal zwei, der dienstgebende Arzt muss weiterhin maßgeblich in der Ordination beschäftigt bleiben.

Bisher durfte sich ein Arzt in seiner Abwesenheit vertreten lassen, der Vertretungsarzt war allerdings freiberuflich tätig. Bitte beachten Sie als Arzt Folgendes:

Die Krankenkassen stehen auf dem Standpunkt, dass jemand, der in den Räumlichkeiten eines anderen mit dessen Betriebsmitteln arbeitet, als Dienstnehmer zu qualifizieren ist – da es bisher nicht möglich war, Ärzte als Dienstnehmer zu beschäftigen, mussten die Krankenkassen im Fall der Vertretungsärzte akzeptieren, dass diese im Werkvertrag ohne Lohnnebenkosten tätig sind. Dies wird sich ab Oktober ändern – wenden Sie sich bitte an uns, damit wir Sie in diesem Fall beraten können.


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