Zahlungen von Versicherungen als Einnahme

(Mai 2000)

„Versichern beruhigt“ ist der Slogan einer großen Versicherungsgesellschaft. Trotzdem sollte man nicht vergessen, dass Zahlungen von Versicherungen nach Eintritt eines Schadensfalles oft als betriebliche Einnahme zu erfassen sind. Darunter fallen beispielsweise Leistungen aus einer Betriebsunterbrechungsversicherung, Zahlungen aus Schäden an einem PKW, wenn dieser Betriebsvermögen war oder Zahlungen nach einem Einbruch in der Ordination. Als Leitlinie gilt: Ist die Prämie der Versicherung als betriebliche Ausgabe angesetzt, dann gehört auch die Leistung der Versicherung als betriebliche Einnahme erfasst.


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