Auskunft aus dem Finanzstrafregister

(September 2019)

Sehen wir es positiv – dieses Register bzw. der Auszug aus dem Finanzstrafregister kann sehr wertvoll sein. Speziell bei öffentlichen Ausschreibungen, aber auch immer häufiger bei privaten wird er verlangt, um die steuerliche Unbescholtenheit und damit die Verlässlichkeit eines Unternehmens zu dokumentieren. Warum also nicht diesen Auszug durchaus aktiv als Wettbewerbsvorteil einsetzen, wenn man nichts zu verbergen hat?

Das Finanzstrafregister wird von der Finanzstrafbehörde Wien (FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg) geführt. Darin werden alle Stadien eines Finanzstrafverfahrens vermerkt. Die Finanzstrafbehörde, das BMF und das BFG haben anlassbezogen Einsicht. Strafgerichte und Staatsanwaltschaften sind für finanzstrafrechtliche Zwecke über rechtskräftige und noch nicht getilgte Strafen zu informieren.

Natürlich hat auch der Betroffene ein Auskunftsrecht. Gerne können wir für Sie aufgrund unserer Vollmacht so eine Auskunft in die Wege leiten.


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