e-card ab 01.01.2020 nun doch mit Foto

(August 2019)

Ab 01.01.2020 ist auf allen neu ausgegebenen oder ausgetauschten e-cards ein Lichtbild dauerhaft anzubringen, das den Karteninhaber/die Karteninhaberin erkennbar zeigt. Bis 31.12.2023 müssen alle alten e-cards gegen neue e-cards mit Foto ausgetauscht sein.
Die Fotos der Karteninhaberinnen und Karteninhaber werden der Sozialversicherung von folgenden behördlichen Registern zur Verfügung gestellt:

  1. Identitätsdokumentenregister (Passbehörde)
    Hier sind alle Fotos von gültigen österreichischen Reisepässen und österreichischen Personalausweisen gespeichert.
  2. Führerscheinregister
    Hier sind alle Fotos von gültigen österreichischen Scheckkartenführerscheinen gespeichert.
  3. Fremdenregister
    Fotos von Inhabern von Aufenthaltstitel, Fremdenpass, Konventionsreisepass, etc.

Die in diesen Registern vorhandenen Fotos werden auf die e-card übernommen. Wenn Sie zumindest eines dieser Dokumente haben, müssen Sie nichts unternehmen. Ihre neue e-card mit Foto erhalten Sie rechtzeitig, bevor die alte abläuft, spätestens Ende 2023.
Haben Sie keinen der oben genannten Ausweise, müssen Sie vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer e-card (steht auf der Hinterseite der Karte), ein Foto in Passbildqualität zur Verfügung stellen.
Kinder unter 14 Jahren erhalten weiterhin in jedem Fall eine e-card ohne Foto, unabhängig davon, ob ein Foto aus einem der Register verfügbar ist. Personen, die im Jahr der Ausstellung der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben bzw. in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind, sind per Verordnung von der Verpflichtung ausgenommen, ein Foto abzugeben.
Nähere Informationen unter www.sozialversicherung.at, dort soll es auch in Kürze einen Foto-Sofort-Check geben, mit dem Sie prüfen können, ob ein Foto aus einem der genannten Dokumente für Ihre e-card vorhanden ist.


       Zurück