(August 2019)
Ab 01.01.2020 ist auf allen neu ausgegebenen oder ausgetauschten e-cards ein Lichtbild dauerhaft anzubringen, das den Karteninhaber/die Karteninhaberin erkennbar zeigt. Bis 31.12.2023 müssen alle alten e-cards gegen neue e-cards mit Foto ausgetauscht sein.
Die Fotos der Karteninhaberinnen und Karteninhaber werden der Sozialversicherung von folgenden behördlichen Registern zur Verfügung gestellt:
Die in diesen Registern vorhandenen Fotos werden auf die e-card übernommen. Wenn Sie zumindest eines dieser Dokumente haben, müssen Sie nichts unternehmen. Ihre neue e-card mit Foto erhalten Sie rechtzeitig, bevor die alte abläuft, spätestens Ende 2023.
Haben Sie keinen der oben genannten Ausweise, müssen Sie vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer e-card (steht auf der Hinterseite der Karte), ein Foto in Passbildqualität zur Verfügung stellen.
Kinder unter 14 Jahren erhalten weiterhin in jedem Fall eine e-card ohne Foto, unabhängig davon, ob ein Foto aus einem der Register verfügbar ist. Personen, die im Jahr der Ausstellung der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben bzw. in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind, sind per Verordnung von der Verpflichtung ausgenommen, ein Foto abzugeben.
Nähere Informationen unter www.sozialversicherung.at, dort soll es auch in Kürze einen Foto-Sofort-Check geben, mit dem Sie prüfen können, ob ein Foto aus einem der genannten Dokumente für Ihre e-card vorhanden ist.