Rechtsanspruch auf Papamonat

(Juli 2019)

Das freie Spiel der Kräfte im Parlament hat uns mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Liste Jetzt den Rechtsanspruch auf den Papamonat (Väterkarenz und Väterfrühkarenz) beschert. Was natürlich aus Sicht der Familie absolut zu begrüßen ist müssen allerdings wieder einmal die Arbeitgeber bezahlen.

Bisher konnte der Papamonat nur mit Zustimmung des Dienstgebers in Anspruch genommen werden. Ein Recht darauf gab es nur im öffentlichen Dienst und in einzelnen Kollektivverträgen.

Das ist jetzt anders. Väter, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben, müssen ihre Absicht nur rechtzeitig dem Arbeitgeber melden und zwar spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Damit beginnt, und das ist ein Novum, ein Kündigungs- und Entlassungsschutz zu laufen.

Dieser neue Papamonat kann im Zeitraum von der Geburt des Kindes bis zum Ende der Schutzfrist für die Mutter genommen werden.

Davon unabhängig ist die Freistellung nach dem Väterkarenzgesetz, das es schon länger gibt.

Freuen wir uns also uneingeschränkt über den Nachwuchs unserer Mitarbeiter und über die Geburt eines neuen Steuerzahlers.


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