Elektronische Zustellung für Unternehmer ab 2020

(Mai 2019)

Das Zustellgesetz regelt, wie behördliche Schriftstücke von Gerichten und Verwaltungsbehörden zuzustellen sind. Ab 01.01.2020 ist die elektronische Zustellung solcher Schriftstücke für Private möglich, für Unternehmer (= alle über umsatzsteuerlicher Kleinunternehmergrenze) verpflichtend.
Bis 01.01.2020 müssen sich Unternehmer über das Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) oder einen anderen zugelassenen Zustelldienst zur elektronischen Zustellung anmelden. Wir empfehlen das Unternehmensserviceportal zu nutzen, da dieses auf einer Seite vielerlei Amtswege ermöglicht und man dort auch Informationen, die man im Unternehmensalltag braucht, abrufen kann.
Um aber das Unternehmensserviceportal nutzen zu können, ist unbedingt eine Handysignatur oder eine Bürgerkarte mit Terminal notwendig! Sollten Sie nicht bereits eine Handysignatur oder Bürgerkarte besitzen, bitte unbedingt bald eine solche besorgen. Näheres finden Sie z.B. unter www.buergerkarte.at, da gibt es Info zu beiden Möglichkeiten des elektronischen Zugangs.
Im USP (Unternehmensserviceportal) steht das elektronische Postfach "MeinPostkorb" zur Verfügung.
Hat man sich am USP registriert, muss man sich zu "MeinPostkorb" anmelden und bei einem Zustellsystem registrieren, um auch RSb- und RSa-Briefe empfangen zu können. Nähere Info dazu bei uns.
Erledigungen von finanzonline werden weiter in finanzonline zugestellt, daneben erfolgt eine Info in "MeinPostkorb"

Einziehungsauftrag für Steuern?
Ab Mitte des Jahres 2019 soll es möglich sein, Einkommen- und Körperschaftsteuer mittels Einziehungsauftrags an das Finanzamt zahlen zu können. Das nur als vorläufige Information und zur Überlegung, wir haben noch keinen genauen Starttermin und Modalitäten vom Finanzamt erhalten und werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten.


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