Achtung Scheinunternehmen!

(März 2019)

2017 wurde zur Betrugsbekämpfung beim Finanzministerium eine Liste von Scheinunternehmen eingerichtet. Wir haben darüber berichtet, wollen aber wieder an dieses Thema erinnern, weil damit erhebliche Haftungen verbunden sind.
Auf dieser Liste befinden sich Unternehmen, die nach Ansicht des BMF nur dazu gegründet wurden, Lohnabgaben, Sozialversicherungsbeiträge bzw. Entgeltsansprüche von Arbeitnehmern zu verkürzen oder zu hinterziehen.
Derzeit enthält diese Liste 256 Unternehmen.
Überprüfen Sie speziell im Bau- und Baunebengewerbe unbedingt neue Geschäftsbeziehungen, aber natürlich auch bestehende, wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt. Ab der Eintragung haften nämlich Auftraggeber neben den Scheinunternehmern für Entgeltansprüche von Arbeitnehmern, die für diesen Auftrag eingesetzt waren.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie auch an die HFU-Liste erinnern, denn davon hängt ab, ob man an den Geschäftspartner haftungsbefreiend die gesamte Auftragssumme zahlen darf.


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