Geldwäsche - Handel aufgepasst!

(März 2019)

Bitte nicht vergessen: Bei Bargeldgeschäften (aber nicht nur) gilt es umfangreiche Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung einzuhalten.

Besonders wichtig ist es bei Beträgen über € 10.000,- (bisher € 15.000,-) die Identität des Käufers zu überprüfen und eine plausible Erklärung für die Herkunft des Geldes zu verlangen.
Viele Händler sind daher dazu übergegangen keine Bargeldgeschäfte mehr zu tätigen oder sie setzen ihre interne Bargeldgrenze wesentlich niedriger an.

Besonders wichtig ist auch die Schulung Ihrer Mitarbeiter.


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