Zinsen für Einkommensteuer

(Mai 2000)

Die Bezahlung der Einkommensteuer ist unser Privatvergnügen. Schuldzinsen die in diesem Zusammenhang entweder durch einen Bankkredit oder durch Raten beim Finanzamt anfallen, können nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Falls es also einmal eng ist, sollte man lieber betriebliche Investitionen oder Betriebsausgaben fremdfinanzieren, aber nicht die Einkommensteuer.


       Zurück