Altersteilzeit - Zutritt geändert! Wir arbeiten immer länger!

(März 2019)

Die Altersteilzeit erleichtert es Betrieben ältere Arbeitnehmer mit einer verringerten Arbeitszeit (40 bis 60 % der bisherigen Arbeitszeit) bis zum Pensionsantritt zu beschäftigen. Der Arbeitnehmer erhält im Zuge der geförderten Altersteilzeit einen Lohnausgleich in Höhe von mindestens 50 Prozent des Differenzbetrags zwischen dem, was er zuvor verdient hat und was er in Altersteilzeit verdient.

Das Altersteilzeitgeld ersetzt dem Arbeitgeber den zusätzlichen finanziellen Aufwand. Die Abgeltung erfolgt durch das AMS in monatlichen Teilbeträgen.

Ein Antritt der geförderten Altersteilzeitvereinbarung war für Frauen mit der Vollendung des 53. Lebensjahres und für Männer mit der Vollendung des 58. Lebensjahres möglich. Das Modell kann maximal fünf Jahre lang in Anspruch genommen werden.

Achtung!
Ab 2019 wird ein Zugang zur Altersteilzeit erst frühestens sechs Jahre und ab 2020 frühestens fünf Jahre vor Vollendung des Regelpensionsalters möglich sein. Das bedeutet, dass Männer ab 2019 frühestens mit 59, ab 2020 mit 60 in Altersteilzeit gehen können, bei Frauen ist die stufenweise Anhebung des Regelpensionsalters zu beachten, ein Zugang zur Altersteilzeit ist individuell zu überprüfen.


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