Karussellbetrug
Vorsicht und penible Sorgfalt ist geboten!

(Dezember 2018)

Karussellbetrug hat leider gar nichts mit Prater oder Vergnügen zu tun; unter Karussellbetrug versteht man das kriminelle Zusammenwirken mehrerer Unternehmen (üblicherweise aus verschiedenen EU- Mitgliedsstaaten) mit dem Ziel Umsatzsteuer zu verkürzen. Einzelne Mitglieder aus der Kette machen Vorsteuern geltend, die Unternehmen aus dem gemeinsamen Kreis, die die dazugehörigen Umsätze tätigen, führen die Umsatzsteuer davon nicht ab.

Wusste ein Unternehmer in der Kette vom Umsatzsteuerbetrug, hat er (neben anderen Folgen) natürlich keinen Vorsteuerabzug für die bezogene Lieferung oder Leistung. Der Verlust des Vorsteuerabzugs trifft aber nicht nur Unternehmer, die von dem Betrug aktiv wussten, sondern auch solche, die davon wissen mussten - was heißt das nun genau?

Man kann auch unabsichtlich in eine solche Kette von betrügerischen Unternehmen geraten, weshalb es sehr wichtig ist, sich entsprechend zu schützen. Die Finanzbehörde verlangt zum Nachweis, dass man gutgläubig sein konnte, zumindest folgende Unterlagen:


Diese Unterlagen sind bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung zu beschaffen und unbedingt aufzubewahren, später auch immer wieder mal zu aktualisieren (insbesondere die Gültigkeit der UID-Nummer).

In Branchen, die schon grundsätzlich im Fokus der Finanz stehen (Baubranche) oder bei Geschäften, die (im Vergleich zu den üblichen Aufträgen der Firma selbst oder der Branche) unüblich sind, ist besondere Vorsicht geboten und dadurch mit erhöhten Pflichten zur Überprüfung des Gegenübers verbunden.


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