Nicht vergessen: Registrierkassen-Bon per Jahresende

(Dezember 2018)

Ganz wichtig ist der Monatsabschluss-Beleg Dezember, denn dieser gilt gleichzeitig als Jahresbeleg. Das gilt auch wenn Ihr Wirtschaftsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht und Ihr Bilanzstichtag nicht der 31. Dezember ist!

Der Jahresabschluss-Beleg ist immer mit dem letzten Umsatz zu erstellen, spätestens aber am 31. Dezember.

Dieser muss mit der BMF-App und Ihrem Authentifizierungscode überprüft werden. Wenn Sie Ihren Code nicht mehr zur Hand haben rufen wir diesen im Finanz Online gerne für Sie ab.

Die Prüfung muss bis 15. Februar 2019 erfolgen!


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