Zur Erinnerung: Mitarbeiterrabatte

(September 2018)

Mitarbeiterrabatte, die seitens des Arbeitgebers (allen oder bestimmten Gruppen von) Arbeitnehmern eingeräumt, sind dann steuerfrei, wenn sie 20 % nicht übersteigen. Darüber hinausgehende Rabatte sind bis zu € 1.000,-/Kalenderjahr steuerfrei.

Diese Begünstigungen gelten nicht für nahe Angehörige, wenn sie die Waren/Dienstleistungen direkt erwerben/in Anspruch nehmen; der Arbeitnehmer hat dann den Rabatt als Sachbezug zu versteuern. Hingegen ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer selbst den wirtschaftlichen Aufwand trägt.


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