Aus der Praxis: Honorare an Familienangehörige als Betriebsausgabe!

(September 2018)

Die Finanz wollte Honorarzahlungen an Sohn/Tochter für erbrachte EDV-Leistungen (Installation, Administration, Fehlerbearbeitung) über € 2.500,- nicht als Betriebsausgabe anerkennen, u.a. mit dem verfehlten Argument, dass nicht nachgewiesen worden ist, ob Sohn/Tochter diesen Betrag versteuert hätten (!).

Auch der Verwaltungsgerichtshof hat die Rechnungsstellung innerhalb der Familie als ungewöhnlich empfunden (?), die Behörde hätte aber prüfen müssen, ob Leistungen bzw. Zahlungen tatsächlich erbracht worden sind (Leistungsverzeichnis!), einem Fremdvergleich standhalten und die Formvorschriften für nahe Angehörige (schriftlich! - nach außen zum Ausdruck und mit eindeutigem/klarem Inhalt) eingehalten worden sind.

Barzahlungsverbote im Baugewerbe beachten!

Unternehmen, die üblicherweise Bauleistungen im Sinne des § 19 UStG erbringen, dürfen




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