Sachbezug KFZ für Dienstnehmer - Es wird immer komplizierter!

(September 2018)

Besteht für den Dienstnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes KFZ auch für private Zwecke zu nutzen liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, der die Bemessungsgrundlage nicht nur für Lohnsteuer und SV-Beiträge, sondern auch für die Lohnnebenkosten (DB, DZ und KommSt) erhöht. Als Privatfahrt gilt bei einem Dienstnehmer auch die Fahrt Wohnung - Arbeitsstätte.

Der monatliche Sachbezugswert beträgt 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des KFZ (inklusive NOVA und USt, auch wenn der Dienstgeber einen Vorsteuerabzug für das betreffende KFZ hat; Sonderausstattung zählt ebenfalls zu den Anschaffungskosten). Maximal ist pro Monat ein Betrag von € 960,- anzusetzen (dies entspricht 2 % von € 48.000,- Anschaffungskosten); dies unter der Voraussetzung, dass die unten angeführten CO2-Werte überschritten werden.

Abweichend davon beträgt der Sachbezugswert 1,5 %, maximal € 720,- pro Monat, für besonders schadstoffarme KFZ. Dafür wurden Grenzwerte der maximalen CO2-Emission festgesetzt (ersichtlich aus dem Zulassungs- oder Typenschein). Diese Grenzwerte betragen: 124 g/km für 2018, 121g/km für 2019 und 118 g/km ab dem Jahr 2020.

Als Anschaffungszeitpunkt bei Neufahrzeugen gilt der Zeitpunkt der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums (Schlüsselübergabe). Bei Gebrauchtfahrzeugen wird auf den Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung abgestellt.

Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von Null (Elektrofahrzeuge) sind gänzlich vom Sachbezug befreit. Achtung: Hybridfahrzeuge sind nicht befreit!

Wird der Dienstwagen nachweislich im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km monatlich (bzw. 6.000 km pro Jahr) für Privatfahrten (einschließlich Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte) benützt, beträgt der Sachbezugswert jeweils die Hälfte (nichtschadstoffarme Fahrzeuge: 1% max. € 480,-; schadstoffarme Fahrzeuge: 0,75 % max. € 360,-). Die Sachbezugsbewertung geht von einer Jahresbetrachtung aus (Monatsdurchschnitt pro Jahr). Krankenstand und Urlaub, währenddessen das Fahrzeug nicht privat benutzt wird, mindern den Hinzurechnungsbetrag nicht. Lediglich im Fall, dass das KFZ für einzelne Kalendermonate weder privat noch betrieblich zur Verfügung steht, ist kein Sachbezugswert hinzuzurechnen. Um einen halben Sachbezug ansetzen zu können ist als Nachweis der privat gefahrenen Kilometer ein Fahrtenbuch zu führen.

Bei Gebrauchtfahrzeugen sind für die Sachbezugsbewertung der Listenpreis und die CO2-Emissionswertgrenze im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung maßgeblich. Sonderausstattungen bleiben dabei unberücksichtigt. Bei neuen Leasingfahrzeugen ist der Preis inkl. NOVA und USt maßgeblich, der der Berechnung der Leasingrate zugrunde gelegt wurde.

Besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, abwechselnd verschiedene arbeitgebereigene Fahrzeuge privat zu benützen (Fahrzeugpool), ist der Durchschnittswert der Anschaffungskosten aller Fahrzeuge und der Durchschnittswert des auf die Fahrzeuge anzuwendenden Prozentsatzes anzusetzen.
Wird dem Arbeitnehmer ein firmeneigenes KFZ für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, stehen kein Pendlerpauschale und kein Pendler-Euro zu.


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