Entgeltfortzahlung - Angleichung von Arbeitern und Angestellten seit 1. Juli 2018

(September 2018)

Bei den Bestimmungen für die Entgeltfortzahlung bei Arbeitern und Angestellten kommt es ab 01.07.2018 für beide Gruppen zu Verbesserungen, außerdem gelten ab sofort für beide Gruppen dieselben Regeln. Die Ansprüche bestimmen sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses und gelten ab Beginn des nächsten Arbeitsjahres nach dem 30.06.2018. Die neuen Regeln sehen vor, dass bereits ab dem Beginn des zweiten Arbeitsjahres bei einer Firma der Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Unfall von bisher sechs auf acht Wochen steigt. Danach gibt es erneute Anspruchserhöhungen ab dem 16. und dem 26. Arbeitsjahr (das war schon bisher so).

Bei wiederholten Dienstverhinderungen innerhalb eines Arbeitsjahres kann der Entgeltfortzahlungsanspruch nur ein Mal ausgenutzt werden, mit Beginn des nächsten Arbeitsjahres lebt er aber wieder voll auf. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten unterliegen gesonderten Vorschriften.

Künftig besteht für Arbeiter und Angestellte auch ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung über das arbeitsrechtliche Ende des Dienstverhältnisses hinaus, wenn dieses während oder in Hinblick auf eine Dienstverhinderung einvernehmlich beendet wird (z.B. vor langem Krankenhausaufenthalt). Bisher galt das nur bei Dienstgeberkündigung oder ungerechtfertigter Entlassung bzw. gerechtfertigtem vorzeitigen Austritt eines Dienstnehmers.


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