Firmenauto: Geschäftsführer und Privatnutzung des KFZ - Die unendliche Geschichte ...

(Juni 2018)

Viele wesentlich beteiligte Geschäftsführer von GmbHs nutzen Firmenautos auch privat. Die Lohnabgabenprüfer sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, Lohnabgaben (DB, DZ und Kommunalsteuer) nicht nur von den Kosten der tatsächlichen Privatnutzung, sondern von den gesamten Kosten des KFZs zu berechnen und vorzuschreiben. Dieser Vorgangsweise wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof Gott sei Dank ein Riegel vorgeschoben!

Der Besteuerung mit Lohnabgaben darf nur der auf die Privatnutzung entfallende Anteil der KFZ-Kosten unterworfen werden. Werden diese Kosten der GmbH durch den Geschäftsführer ersetzt, verbleibt kein Vorteil aus der Privatnutzung und daher überhaupt kein Raum mehr für die Verrechnung von Lohnnebenkosten für die KFZ-Nutzung.

Das BMF hat diese Erkenntnis bereits am 19.04.18 mittels Verordnung umgesetzt.


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