Digitale GmbH-Gründung - Bald Vorzeigemodell für die EU?

(Juni 2018)

Über die vereinfachte Gründung (in rd. 38% aller Fälle möglich) haben wir bereits berichtet (siehe Klienten-Journal 4/2017), ebenso über das mögliche Gründungsprivileg (GmbH "light" siehe Klienten-Journal 1/2014).

Zur Erinnerung: Die vereinfachte Gründung (nur möglich für 1-Mann-Gesellschaften mit standardisierter Errichtungserklärung) wird im Wesentlichen in Zusammenarbeit mit einem Kreditinstitut abgewickelt - der Gründer identifiziert sich dort mit einem amtlichen Lichtbildausweis, zahlt die Stammeinlage ein und leistet eine Musterunterschrift. In weiterer Folge übermittelt das Kreditinstitut die Unterlagen an das Firmenbuchgericht; der Gründer identifiziert sich mit seiner elektronischen Signatur im Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) und kann dort durch weitere Angaben (Firmenwortlaut, Sitz, Zustellanschrift, Unternehmensgegenstand, Bezeichnung des Geschäftszweiges) die Errichtungserklärung und den Antrag auf Eintragung im Firmenbuch übermitteln.

Die Gründungsprivilegierung betrifft die zeitlich beschränkte Reduzierung des Stammkapitals (€ 10.000,- statt 35.000,- auf maximal 10 Jahre, davon sind 50% sofort einzuzahlen).

Die vereinfachte Gründung ist seit 1. Jänner 2018 möglich und (vorerst) mit 31.
Dezember 2020 begrenzt.

Sollen in weiterer Folge neue Gesellschafter aufgenommen oder sonstige Änderungen (z.B. Sitz, Unternehmensgegenstand, etc.) vorgenommen werden, ist wie bisher ein Notariatsakt - meist in Verbindung mit der Errichtung eines neuen Gesellschaftsvertrages - erforderlich. Anmeldungen und Anträge an das Firmenbuch unterliegen dann ebenfalls den allgemeinen Formvorschriften.

Parallel dazu arbeiten die Notare derzeit an einem neuen Online-Service: Voraussichtlich ab Herbst (die Pilotphase mit 16 ausgewählten Kanzleien ist erfolgreich abgeschlossen, die nötigen Gesetzesvorlagen liegen vor) wird es möglich sein, Verträge per Videokonferenz und Handy-Signatur abzuschließen. Das persönliche Erscheinen beim Notar wird also durch eine vorherige Registrierung und Online-Identifizierung mittels Videoident-Verfahren ersetzt.

Das neue Modell stößt auch in Brüssel auf große Resonanz und könnte sich zum Vorzeigemodell entwickeln, nicht zuletzt weil damit auch grenzüberschreitende Sitzverlegungen und Umgründungen innerhalb der EU erleichtert werden.


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