Gehaltserhöhung vom Finanzamt! Gehaltsoptimierung durch steuerliche Benefits

(Juni 2018)

Ein paar Benefits gibt es noch, die man Mitarbeitern steuerfrei zukommen lassen kann, und die trotzdem als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

An erster Stelle sind wohl - vor allem in Hinblick auf Überlegungen zu Citymaut & Co - die Jobtickets zu nennen.

Dienstgeber können für ihre Mitarbeiter die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeitsstelle tragen. Voraussetzung ist, dass die Rechnung auf den Dienstgeber lautet und der Name des Dienstnehmers angeführt ist. Diese Begünstigung kann auch einzelnen Dienstnehmern gewährt werden.

Ein weiterer gerne genutzter Benefit sind Gutscheine für Lebensmittel bis 1,10/Arbeitstag oder Gutscheine für Mahlzeiten bis 4,40/Arbeitstag. Der Dienstgeber kann aber auch in der Firma Mahlzeiten und/ oder Getränke verbilligt oder kostenlos anbieten, ohne dass es zu einem steuerpflichtigen oder versicherungspflichtigen Sachbezug beim Dienstnehmer kommt.
Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen wie Firmenfeiern steht ein Freibetrag von 365,- Euro pro Jahr zur Verfügung. Auch Geschenke kann man den Dienstnehmern zukommen lassen: Für Warengutscheine, Goldmünzen o.Ä. gibt es einen Freibetrag von 186,- Euro pro Jahr - Achtung: Geld selbst kann nicht steuerfrei geschenkt werden!

Auf Waren oder Dienstleistungen aus dem eigenen Betrieb dürfen Dienstnehmern bis 20% Rabatt vom fremdüblichen Preis gewährt werden - wird ein höherer Rabatt gewährt, gilt ein Freibetrag von bis zu 1.000,-/Jahr, darüber hinausgehende Rabattvorteile müssen dann versteuert werden. Mitarbeiterrabatte müssen allen oder bestimmten Gruppen von Dienstnehmern zur Verfügung gestellt werden, um steuerbegünstigt zu sein.

Ist man am beruflichen Fortkommen der Mitarbeiter interessiert, kann man den Mitarbeitern Kosten für Aus- und Fortbildung in unbegrenzter Höhe steuerfrei finanzieren.

Will man alle Dienstnehmer oder bestimmte Gruppen begünstigen, kann man bis zu 300,- Euro pro Jahr für deren Zukunftssicherung (Lebensversicherung) investieren, man kann auch Zuwendungen zur Gesundheitsförderung tätigen, wie Impfungen, Untersuchungen o.Ä. bezahlen bzw. bei größeren Betrieben einen Betriebsarzt/-kindergarten zur Verfügung stellen.

Nach wie vor gibt es auch noch die Möglichkeit für die Betreuung von Kindern bis zum zehnten Geburtstag bis zu 1.000,- Euro zuzuschießen (auch hier sind Bedingungen zu beachten).
Zu guter Letzt seien noch Mitarbeiterbeteiligungen erwähnt:

Beteiligungen am Unternehmen können bis zu 3.000,-/Jahr verbilligt oder kostenlos steuerfrei an Mitarbeiter abgegeben werden. Das wird aber nur für große Firmen ein Thema sein, die z.B. Aktien an Mitarbeiter abgeben wollen.

Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen einen Überblick gibt:
Was hab ich schon, was kommt für meine Mitarbeiter nicht in Frage und was könnte man noch tun. Laden Sie sich den Pdf von unserer Homepage unter "Downloads" einfach herunter!


       Zurück