Urlaubszeit! Was darf man zoll- bzw. abgabenfrei mitbringen?

(Juni 2018)

Innerhalb der EU alles was dem Eigenbedarf dient - ausgenommen Alkoholika und Rauchwaren, da gibt es Beschränkungen. Wenn Sie außerhalb der EU urlauben gilt für alle Waren zusammen ein Höchstwert von 430,- € für Flugreisende, 300,- € für alle anderen (Auto, Bahn, Schiff, etc.) und generell nur 150,- € für alle unter 15-jährigen.

Natürlich ist alles genau im Detail geregelt. Bier dürfen Sie z.B. innerhalb der EU 110 Liter mitnehmen, von außerhalb der EU nur mehr 16 Liter. Eine vollständige Liste finden Sie auf der BMF-Homepage unter "Freigrenzen und Freimengen".

Im Sinne der Geldwäschebekämpfung müssen Sie bei Grenzübertritt EU/Nicht-EU - und umgekehrt - mitgeführte Bargeldmengen ab 10.000,- € deklarieren.


       Zurück