Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG)
Frist verschoben!

(Mai 2018)

Wie bereits mehrfach darauf hingewiesen wird dieses, beim Finanzministerium angesiedelte, Register seit Jänner mit Daten befüllt. Seit 2. Mai kann darin über das Unternehmerserviceportal www.usp.gv.at Einsicht genommen werden, bis 1. Juni sollten alle dafür nötigen Daten abgegeben worden sein.
Aufgrund des engen Zeitfensters und technischer Probleme inkl. Serverabsturz ist diese Frist nun seit 15. Mai auf den 16. August verschoben worden.
Grundsätzlich betroffen sind hiervon geschätzte 350.000 Rechtsträger, und zwar Personen- und Kapitalgesellschaften (OG, KG, GmbH, AG), Vereine, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Privatstiftungen und einige mehr. Ein Großteil dieser Rechtsträger (rd. 280.000) ist allerdings von der Meldepflicht befreit, nämlich dann, wenn die wirtschaftlichen Eigentümer automatisiert übernommen werden können. Dies ist dann der Fall, wenn bei

natürliche Personen sind. Diesfalls werden die Daten ebenso aus dem Firmenbuch übernommen wie bei Vereinen aus dem Vereinsregister.
Dessen ungeachtet sind die Eintragungen zu überprüfen und aktuell zu halten. Bei vorsätzlicher Verletzung der Meldepflicht drohen Strafen bis zu € 200.000,-. Insbesondere besteht Handlungsbedarf, wenn Sie - wie bei mehreren Klienten bereits vorgekommen - ein diesbezügliches Schreiben vom BMF erhalten - sonst droht zumindest eine Zwangsstrafe.


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