Bitcoin - virtuell, aber nicht was die Steuer betrifft

(April 2018)

Über Bitcoin war in letzter Zeit viel zu lesen. Soll man sich darauf einlassen oder ist es doch zu risikoreich?
Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum, Monero, Ripple, etc.) sind digitale Zahlungsmittel. Durch die Kryptographie d.h. Verschlüsselung der Daten entsteht (angeblich) ein dezentrales und sicheres Zahlungsmittel. Die technische Grundlage ist die Blockchain-Technologie. Neue Einheiten werden im Rechnernetz geschürft (Mining).

So abstrakt sich das alles anhört, so unspektakulär stellt sich die steuerliche Sicht dar.
Bitcoin gilt als unkörperliches bewegliches Wirtschaftsgut. Damit ist auch die steuerliche Handhabung klar.

Im Privatbereich ist die gewinnbringende Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerpflichtig. Bei zinstragender Veranlagung sind die Zinsen zu versteuern.

Im Betriebsvermögen ist bei Zugang zur Bewertung der aktuelle Tageskurs heranzuziehen. Realisierte Wertsteigerungen unterliegen den allgemeinen Besteuerungsgrundsätzen.

Auch das geheimnisvolle Mining ist wie jede andere gewerbliche Tätigkeit zu behandeln. Das Schürfen von Bitcoins wird also genauso behandelt wie die Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter. Und das ganz real!


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