Online Spendenübermittlung - funktioniert noch nicht wirklich!

(April 2018)

Seit Anfang 2018 sind die Spendenorganisationen verpflichtet, Spenden, die sie erhalten haben, an das Finanzamt der Spender zu melden. Die Jahressumme der Spenden wird vom Finanzamt automatisch in der Jahressteuererklärung der jeweiligen Spender als Ausgabe berücksichtigt.
Das ist allerdings nur möglich, wenn die Spender der Organisation ihr Geburtsdatum bekanntgeben. Außerdem gibt es 2018 noch alle möglichen Computerprobleme. Überprüfen Sie daher bitte, ob die Spendenmeldung in Ihrem Steuerakt angekommen ist bzw. die Spenden bei Ihrer Steuererklärung richtig abgezogen wurden. Sollte das nicht geklappt haben, muss eine Berichtigung durch die Spendenorganisation erfolgen. Dies ist wie gesagt nur über die Spendenorganisation möglich und sollte tunlichst innerhalb der Beschwerdefrist (ein Monat nach Zustellung des Bescheides) durchgeführt werden.
Man muss sich in diesem Fall an die Organisation wenden und eine Berichtigung der Meldung verlangen, danach wird auch die Steuererklärung berichtigt. Es ist ab der Veranlagung 2017 nicht mehr möglich, dem Finanzamt den Zahlungsbeleg zu übermitteln um so einen richtige Absetzung der Spende zu erreichen.
Übrigens: Diese Vorgangsweise gilt auch für die Kirchenbeitrag!
Dies alles gilt allerdings nur für private Spenden, betriebliche Spenden werden weiterhin im Rahmen des Jahresabschlusses geltend gemacht.


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