"Gemeinnütziger Verein?"

(März 2018)

Laut Vereinsgesetz 2002 können Vereine nur zu ideellen Zwecken gegründet werden. Die Förderung der Mitglieder ist wohl erlaubt, allerdings dürfen nur im Falle der Abwicklung maximal die geleisteten Einlagen an die Mitglieder zurückbezahlt werden. Auch Zufallsgewinne (andere können ja nicht erzielt werden) dürfen nicht "ausgeschüttet" oder in anderer Form den Mitgliedern zugewendet werden.

Der Begriff der Gemeinnützigkeit ist einer des Steuerrechtes. Ist diese gegeben, liegt die Steuerfreiheit des Vereines zumindest teilweise (oft aber nicht ganz) vor. Die Details sind ziemlich kompliziert und in erster Linie in den Vereinsrichtlinien 2001 (gerade erst aktualisiert) geregelt.

Vereine sind also in der Regel nicht für wirtschaftliche Aktivitäten mit Gewinnerzielungsabsicht geeignet. Grundsätzlich sind sie - soweit nicht Gemeinnützigkeit vorliegt - aber "normal" steuerpflichtig.


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