Ferienjobs
Was dürfen Studenten verdienen ohne die Zuverdienstgrenzen zu verletzen?

(März 2018)

Familienbeihilfe
Ein Student, der grundsätzlich Anspruch auf Familienbeihilfe hat und diese laufend bezieht, darf ab seinem 19. Geburtstag maximal 10.000,- € pro Jahr verdienen (steuerpflichtiges Einkommen, ohne 13. und 14. Bezug). Wird dieser Betrag überschritten, so ist so viel zurückzuzahlen, wie die 10.000,- €-Grenze überschritten wurde. Verdient man im darauffolgenden Jahr wieder weniger/ nichts, kann man wieder Familienbeihilfe beziehen, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, muss aber einen neuen Antrag stellen.

Studienbeihilfe

Hier beträgt die Zuverdienstgrenze ebenfalls 10.000,- € p.a. - wird nicht das ganze Jahr Studienbeihilfe bezogen, gilt: 833,- p.m. x Anzahl der Monate, in denen Beihilfe bezogen wurde. Näheres, besonders über die Berechnung der 10.000,- €-Grenze und Ausnahmen unter
www.stipendium.at

Sozialversicherung

Solange Studenten nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze (2018: 438,05 €) verdienen, können sie bei den Eltern gratis mitversichert sein (Achtung: Altersgrenze maximal 27 und ordentliche Verfolgung des Studiums), oder freiwillig eine eigene Versicherung abschließen, falls ein solcher Versicherungsschutz nicht möglich ist. Es gibt eine eigene Versicherung für Studenten (reine Krankenversicherung) bzw. die Möglichkeit, eine Versicherung als geringfügig Beschäftigte(r) abzuschließen, sobald man eine solche Beschäftigung begonnen hat (Kranken- und Pensionsversicherung). Sollte man während des Jahres mehr verdienen als 438,05 brutto p.m. (Stand 2018), ist man gesetzlich pflichtversichert und die selbst abgeschlossenen Versicherungen enden automatisch. Achtung, sobald man wieder weniger verdient, muss man einen neuen Antrag auf eine freiwillige Versicherung/Mitversicherung bei den Eltern stellen, sonst ist man nicht versichert!

Durch Einzahlung des ÖH- Beitrags ist man jedenfalls unfall- (und auch haftpflicht-)versi¬chert! Näheres unter www.oeh.jku.at


       Zurück