(Dezember 2017)
In der letzten Nationalratssitzung der alten Regierung wurde endlich ein Teil einer total veralteten Regelung abgeschafft: die Gebühren für Wohnungsmietverträge.
Das entsprechende Gesetz wurde am 10.11. 17 veröffentlicht und gilt für Wohnungsmietverträge, die ab 11.11.2017 abgeschlossen wurden.
Achtung:
Die Gebühren für Mietverträge, die nicht für Wohnraum geschlossen werden (z.B. Geschäftsmietverträge) bleiben leider aufrecht. Auch Bürgschaftserklärungen, die im Zusammenhang mit Wohnungsmietverträgen abgegeben werden, sind weiter gebührenpflichtig.