Gebühren für Wohnungsmietverträge abgeschafft!

(Dezember 2017)

In der letzten Nationalratssitzung der alten Regierung wurde endlich ein Teil einer total veralteten Regelung abgeschafft: die Gebühren für Wohnungsmietverträge.

Das entsprechende Gesetz wurde am 10.11. 17 veröffentlicht und gilt für Wohnungsmietverträge, die ab 11.11.2017 abgeschlossen wurden.

Achtung:

Die Gebühren für Mietverträge, die nicht für Wohnraum geschlossen werden (z.B. Geschäftsmietverträge) bleiben leider aufrecht. Auch Bürgschaftserklärungen, die im Zusammenhang mit Wohnungsmietverträgen abgegeben werden, sind weiter gebührenpflichtig.


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