Kontenregister: Erste Erfahrungen!

(Dezember 2017)

Das Kontenregister liefert der Finanz in verschiedenen Abstufungen wertvolle Hinweise, insbesondere über welche Konten eine bestimmte Person verfügen kann. Werden die verfahrensrechtlichen Bestimmungen eingehalten, leistet es sicher einen effizienten Beitrag im Kampf gegen Steuerhinterziehung.

In diesem Zusammenhang sei auch an das Kapitalabfluss-Meldegesetz erinnert, welches allerdings oft zu kuriosen bis unnötigen Kontrollen führt.

Haben Sie schon Ihre persönliche Abfrage gemacht?
Sie werden sich wahrscheinlich wundern, welche Konten dort (oder auch nicht) aufscheinen.

Kommt es im Zuge von Veranlagungsverfahren nach unserer Erfahrung eher selten zu Abfragen (auch verfahrenstechnisch bedingt), gehört eine solche Abfrage schon zum Standard im Zuge der Vorbereitung für eine Außenprüfung.

Eine parlamentarische Abfrage vom 10. März 2017 (bzw. deren Beantwortung) gibt Auskunft, dass von Oktober 2016 bis Februar 2017 1.756 Abfragen getätigt worden sind. Spitzenreiter waren folgende Finanzämter:

Wien 3/6/7/11/15/Schwechat/Gerasdorf133
Wien 8/16/17107
Salzburg-Stadt101
Wien 4/5/1098
Salzburg-Land97


Erfahrungen aus Deutschland, wo es eine vergleichbare Kartei bereits seit 2005 gibt, lassen weiterhin eine intensive und gesteigerte Nutzung erwarten.


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