"Fristlose"! Was reicht und was nicht?

(Dezember 2017)

Fristlose Entlassung ist nie etwas Angenehmes - weder für Dienstnehmer noch für Dienstgeber! Oft ziehen sie langwierige Verfahren vor dem Arbeitsgericht nach sich und womöglich wird am Ende noch Kündigungsentschädigung fällig.

Daher lohnt es sich zu wissen was sichere Gründe für eine "Fristlose" sind. Ganz sicher ist dies die Herabwürdigung des Unternehmens, unternehmensschädigendes Verhalten, was immer auch mit Vertrauensverlust gegenüber dem Mitarbeiter verbunden ist. Postings auf Facebook wie "... mein Chef, der Trottel, ..." oder "... unsere Firma, der Saftladen, ..." reichen dafür vollkommen aus. Achtung: Der Entlassungsgrund gilt aber nur für den Poster, die Mitglieder seiner Gruppe (soferne sie das Posting nicht teilen) sind davon nicht betroffen.

Diebstahl, Unterschlagung und Schlampigkeit in größerem Ausmaß gilt ebenfalls. Hier muss man allerdings unterscheiden zwischen erheblichem Schaden und das Mitnehmen von Bleistiften oder Druckerpapier. Klopapier gilt übrigens hinreichend ausjudiziert als Bagatelle-Delikt!

Bei Krankenstandsverletzungen, Unpünktlichkeit oder mangelndem Respekt gegenüber Vorgesetzten empfiehlt es sich zunächst abzumahnen, in der Folge die Entlassung anzudrohen und erst dann durchzuführen.

Und bitte - in allen diesbezüglichen Fällen - immer alles genau dokumentieren!


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