Nicht vergessen: Registrierkassen-Bon per Jahresende

(Dezember 2017)

Ganz wichtig ist der Monatsabschluss-Beleg Dezember, denn er gilt gleichzeitig als Jahresbeleg. Das gilt auch wenn Sie ein gebrochenes Wirtschaftsjahr haben und Ihr Abschlussmonat ein anderes wäre!

Der Jahresabschluss-Beleg ist immer mit dem letzten Umsatz zu erstellen, spätestens aber am 31. Dezember.

Dieser muss mit der BMF-App und einem neuen Authentifizierungscode überprüft werden (derselbe Vorgang wie bei Neuanlage der Kasse).

Das muss bis 15. Februar 2018 erfolgen!


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