(Dezember 2017)
Ganz wichtig ist der Monatsabschluss-Beleg Dezember, denn er gilt gleichzeitig als Jahresbeleg. Das gilt auch wenn Sie ein gebrochenes Wirtschaftsjahr haben und Ihr Abschlussmonat ein anderes wäre!
Der Jahresabschluss-Beleg ist immer mit dem letzten Umsatz zu erstellen, spätestens aber am 31. Dezember.
Dieser muss mit der BMF-App und einem neuen Authentifizierungscode überprüft werden (derselbe Vorgang wie bei Neuanlage der Kasse).
Das muss bis 15. Februar 2018 erfolgen!